Sheriff Administrator
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 28.08.2007, 18:46 Titel: Alkoholverbot für Fahranfänger |
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Viele haben mich angesprochen und viele wissen es leider noch nicht. Aus diesem Grunde ein paar Zeilen:
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist Alkohol am Steuer ab August tabu. Das strikte Alkoholverbot wurde im Straßenverkehrsgesetz unter § 24c eingefügt und trat zum 01.08.2007 in Kraft!
Das Alkoholverbot gilt für alle Faher, die sich noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit befinden und für alle jungen Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 € und zwei Punkten in Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten angeordnet werden.
Mehr Infos findet ihr bestimmt im Internet... |
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